KELSENS AUFFASSUNG ÜBER DIE POSITIVITÄT DES RECHTS UND DIE WORTLAUTGRENZE
DOI:
https://doi.org/10.31512/rdj.v24i48.1087Palavras-chave:
Alternative Ermächtigung. Kelsen. Teleologische Auslegung. Wortlautgrenze.Resumo
Die Artikel analysiert Kelsens Auffassung über die Themen der Wortlautgrenze und der teleologischen Auslegung angesichts von Potacs‘ Aussagen über die Möglichkeit der Begründung der alternativen Ermächtigung durch teleologische Argumente. Potacs‘ Argumente für die Begründung der alternativen Ermächtigung durch die Ablehnung der Idee, dass die Wortlautgrenze beachtet werden soll, sowie durch die Anwendung der teleologischen Auslegungsmethode werden präsentiert. Anhand von Texten Kelsens werden Gründe genannt, warum weder die Missachtung der Wortlautgrenze noch die Anwendung der teleologischen Auslegungsmethode mit Kelsens rechtstheoretischer Auffassung kompatibel sind. Zuletzt wird die Hypothese untersucht, ob es möglich wäre, durch Anwendung von teleologischen Argumenten alle Fälle von Ausübung einer alternativen Ermächtigung im positiven Recht zu begründen. Das Endergebnis der durchgeführten Analyse lautet: Auch wenn die Wortlautgrenze nicht beachtet werden muss, kann es nicht unbedingt vorkommen, dass eine Norm, die für die rechtliche Begründung einer ausgeübten Ermächtigung erforderlich ist, in einer Rechtsordnung durch Anwendung teleologische Argumente gefunden wird.
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